Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Wie hoch sind Bußgelder bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht?
Mögliche Sanktionen hängen von der verletzten Vorschrift und dem konkreten Vorwurf ab. In Betracht kommen behördliche Maßnahmen, Bußgelder und bei bestimmten Tatbeständen eine Strafverfolgung. Bei Kennzeichnungs- oder Werbeverstößen können zusätzlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen.
Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid tun?
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte begründet sein und ggf. Beweismittel enthalten.
Was bedeutet eine behördliche Anordnung im Lebensmittelrecht?
Eine behördliche Anordnung kann etwa die Verwendung, Abgabe oder Herstellung eines Produkts beschränken. Ob Widerspruch, Klage oder ein Eilantrag der passende Schritt ist, hängt von der Anordnung und dem Verfahrensrecht ab. Auch die Frage, ob ein Rechtsbehelf die Vollziehung hemmt, muss gesondert geprüft werden. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie lange hat die Behörde Zeit, ein Bußgeld zu verhängen?
Die Verfolgungsverjährung richtet sich grundsätzlich nach § 31 OWiG und dem gesetzlichen Höchstmaß der angedrohten Geldbuße, soweit keine Sonderregel gilt. Maßgeblich sind außerdem der Zeitpunkt der Beendigung der Tat sowie mögliche Unterbrechungen oder Ruhenszeiten. Eine pauschale Dreimonatsfrist ab Kenntnis der Behörde gilt im Lebensmittelrecht nicht.
Was kostet ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem festgesetzten Bußgeld. Wir prüfen vorab die Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Einspruchs.
Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?
Ja, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es rechtfertigen und das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten bietet, können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.