Verteidigung in Bußgeldverfahren
Lebensmittelrecht

Ein Bußgeldbescheid der Lebensmittelüberwachung kann für Unternehmer existenzbedrohend sein. Die Höhe der Bußgelder reicht von wenigen hundert Euro bis zu 50.000 Euro pro Verstoß – bei Unternehmen sogar bis zu 100.000 Euro. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen prüft für Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheids, formuliert Einsprüche und vertritt Sie vor den Bußgeldbehörden und Verwaltungsgerichten bundesweit.

Häufig gestellte Fragen

Bußgelder können von wenigen hundert Euro bis zu 50.000 Euro (natürliche Personen) bzw. 100.000 Euro (Unternehmen) betragen. In schweren Fällen ist auch Strafverfolgung möglich.

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte begründet sein und ggf. Beweismittel enthalten.

Eine Anordnung ist ein Verwaltungsakt, der z. B. die Stilllegung von Maschinen, Schließung von Räumen oder Vernichtung von Lebensmitteln anordnet. Sie ist grundsätzlich sofort vollziehbar.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Monate ab Kenntnis der Behörde von Tat und Täter. In bestimmten Fällen kann sie auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem festgesetzten Bußgeld. Wir prüfen vorab die Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Einspruchs.

Ja, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es rechtfertigen und das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten bietet, können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.

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