Häufig gestellte Fragen
Gastronomen müssen HACCP-Konzepte führen, Temperaturkontrollen dokumentieren, Mitarbeiter schulen, Allergene kennzeichnen, Reinigungspläne erstellen und die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Ja, aber auch selbst hergestellte Lebensmittel müssen die Anforderungen des LFGB erfüllen. Dazu gehören Kennzeichnung mit Zutaten und Allergenen sowie Einhaltung der Kühlketten.
Tiefkühlware maximal -18 °C, frische Ware höchstens +7 °C, warme Speisen über +60 °C. Im Gefahrenbereich (+7 °C bis +60 °C) höchstens zwei Stunden.
Ja, ein Food-Truck benötigt eine Gewerbeanmeldung und eine Betriebserlaubnis der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Zusätzlich sind Standortgenehmigungen erforderlich.
Nein, Beschäftigte im Lebensmittelbereich benötigen ein amtliches Gesundheitszeugnis, das bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde beantragt wird.
Gastronomiebetriebe werden in der Regel mindestens einmal jährlich überprüft. Betriebe mit höherem Risiko können häufiger kontrolliert werden.
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