Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Welche Pflichten hat ein Gastronom im Lebensmittelrecht?
Gastronomen müssen HACCP-Konzepte führen, Temperaturkontrollen dokumentieren, Mitarbeiter schulen, Allergene kennzeichnen, Reinigungspläne erstellen und die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Darf ich selbst hergestellte Lebensmittel an der Theke verkaufen?
Ja, aber auch selbst hergestellte Lebensmittel müssen die Anforderungen des LFGB erfüllen. Dazu gehören Kennzeichnung mit Zutaten und Allergenen sowie Einhaltung der Kühlketten.
Welche Temperaturvorschriften gelten für Lebensmittel in der Gastronomie?
Die einzuhaltenden Temperaturen hängen von Lebensmittel, Verarbeitungsschritt und einschlägigen Vorschriften ab. Für besonders empfindliche Produkte können spezielle Grenzwerte gelten. Kühlung, Erhitzung und Warmhaltung müssen im betrieblichen Hygienekonzept produktbezogen festgelegt, überwacht und dokumentiert werden.
Benötige ich eine Genehmigung für einen Food-Truck?
Ja, ein Food-Truck benötigt eine Gewerbeanmeldung und eine Betriebserlaubnis der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Zusätzlich sind Standortgenehmigungen erforderlich.
Dürfen Mitarbeiter ohne Gesundheitszeugnis arbeiten?
Für bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln gelten die Belehrungs- und Bescheinigungspflichten nach § 43 IfSG. Die Erstbescheinigung des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Arbeitgeber müssen anschließend die vorgeschriebenen Belehrungen durchführen und dokumentieren.
Wie oft wird ein Restaurant kontrolliert?
Lebensmittelkontrollen erfolgen risikoorientiert. Die Häufigkeit hängt unter anderem von Betriebsart, Produkten, bisherigen Kontrollergebnissen und dem betrieblichen Umgang mit Risiken ab. Eine einheitliche jährliche Kontrollfrist für alle Restaurants lässt sich daraus nicht ableiten.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.