Häufig gestellte Fragen
HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“. Es ist ein verpflichtendes System zur Gefahrenanalyse und Steuerung kritischer Kontrollpunkte, das gesundheitliche Risiken minimieren soll.
Die zentralen Verordnungen sind die VO (EG) 852/2004 (allgemeine Hygiene), VO (EG) 853/2004 (Lebensmittel tierischen Ursprungs) und VO (EG) 854/2004 (amtstierärztliche Kontrollen).
Bei Verstößen drohen Verwarnungen, Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Betriebsschließungen und im schweren Fall strafrechtliche Verfolgung nach § 326 StGB.
Ja, Gastronomen müssen ein HACCP-Konzept schriftlich oder elektronisch dokumentieren, das Prozesse, kritische Kontrollpunkte, Grenzwerte und Korrekturmaßnahmen enthält.
Gastronomiebetriebe werden in der Regel mindestens einmal jährlich überprüft. Betriebe mit höherem Risiko können häufiger kontrolliert werden.
Ja, bei akuten Gesundheitsgefahren kann die Behörde eine vorläufige Schließung anordnen. Nach Behebung der Mängel und Nachkontrolle darf der Betrieb wieder öffnen.
Tiefkühlware maximal -18 °C, frische Ware höchstens +7 °C, warme Speisen über +60 °C. Im Gefahrenbereich (+7 °C bis +60 °C) dürfen Lebensmittel höchstens zwei Stunden verbleiben.
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