Anwaltliche Beratung zur Lebensmittelkennzeichnung
LMIV & Etikettenrecht

Die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln ist eine der wichtigsten Pflichten für Hersteller, Händler und Gastronomen. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) legt verbindlich fest, welche Angaben auf Verpackungen und Speisekarten enthalten sein müssen. Fehler in der Kennzeichnung führen regelmäßig zu Bußgeldern, Abmahnungen und behördlichen Anordnungen. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Sie bundesweit bei allen Fragen rund um die Lebensmittelkennzeichnung – von der Erstprüfung bis zur Verteidigung gegen Behördenmaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Nach der LMIV müssen unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung, das Nettofüllgewicht, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, der Name und die Anschrift des Unternehmers, das Herkunftsland (bei bestimmten Produkten) sowie Nährwertangaben aufgeführt sein.

Eine falsche Kennzeichnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Behörden können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen, Anordnungen zur Stilllegung von Produkten erlassen und im Wiederholungsfall strafrechtlich ermitteln. Zudem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.

Die 14 Hauptallergene müssen für den Verbraucher erkennbar sein. Dies kann durch Angaben auf der Speisekarte, durch Piktogramme oder durch mündliche Auskunft erfolgen, sofern ein entsprechender Hinweis auf der Karte vorhanden ist.

Health Claims sind nur zulässig, wenn sie in der EU-Health-Claims-Verordnung positiv gelistet sind. Unzulässige Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ ohne Zulassung führen zu Bußgeldern und Abmahnungen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis wann ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält – danach ist es oft noch verzehrbar. Das Verbrauchsdatum kennzeichnet leicht verderbliche Ware, die nach Ablauf nicht mehr verkauft werden darf.

Ja, seit der LMIV müssen die meisten verpackten Lebensmittel Nährwertangaben tragen. Ausgenommen sind z. B. unverarbeitete Produkte, Gewürze, Kräuter und Käse in bestimmten Verpackungsgrößen.

Die Kosten für eine Etikettenprüfung richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Für eine erste Einschätzung bieten wir bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

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