Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Was muss laut LMIV auf einer Lebensmittelverpackung stehen?
Nach der LMIV müssen unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels , die Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung , das Nettofüllgewicht , das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum , der Name und die Anschrift des Unternehmers , das Herkunftsland (bei bestimmten Produkten) sowie Nährwertangaben aufgeführt sein.
Was passiert bei falscher Lebensmittelkennzeichnung?
Mögliche Sanktionen hängen von der verletzten Vorschrift und dem konkreten Vorwurf ab. In Betracht kommen behördliche Maßnahmen, Bußgelder und bei bestimmten Tatbeständen eine Strafverfolgung. Bei Kennzeichnungs- oder Werbeverstößen können zusätzlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen.
Wie müssen Allergene in der Gastronomie gekennzeichnet werden?
Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel müssen die vorgeschriebenen Allergeninformationen verfügbar sein. Eine mündliche Auskunft ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 LMIDV zulässig, unter anderem mit zugänglicher schriftlicher oder elektronischer Aufzeichnung und einem gut sichtbaren Hinweis auf die Auskunftsmöglichkeit.
Dürfen Health Claims auf Lebensmitteln verwendet werden?
Health Claims sind nur zulässig, wenn sie in der EU-Health-Claims-Verordnung positiv gelistet sind. Unzulässige Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ ohne Zulassung führen zu Bußgeldern und Abmahnungen .
Was ist der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis wann ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält – danach ist es oft noch verzehrbar. Das Verbrauchsdatum kennzeichnet leicht verderbliche Ware, die nach Ablauf nicht mehr verkauft werden darf.
Müssen Nährwertangaben auf allen Lebensmitteln stehen?
Ja, seit der LMIV müssen die meisten verpackten Lebensmittel Nährwertangaben tragen. Ausgenommen sind z. B. unverarbeitete Produkte, Gewürze, Kräuter und Käse in bestimmten Verpackungsgrößen.
Was kostet eine Etikettenprüfung durch einen Anwalt?
Die Kosten für eine Etikettenprüfung richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Für eine erste Einschätzung bieten wir bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.