Lebensmittelrecht · Kanzlei mandati

Anwaltliche Beratung zu Novel Foods CBD, Cannabis & Neue Lebensmittel

Neue Lebensmittel wie Insektenprodukte, CBD-haltige Nahrungsmittel oder Algenbasierte Alternativen unterliegen der EU-Novel-Food-Verordnung. Sie dürfen erst in Verkehr gebracht werden, nachdem sie als sicher zugelassen wurden. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Start-ups, Hersteller und Importeure von Novel Foods bundesweit bei der Zulassung und rechtssicheren Vermarktung.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Was sind Novel Foods?

Novel Foods sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Sie benötigen eine Zulassung durch die Europäische Kommission.

Dürfen CBD-Lebensmittel verkauft werden?

Lebensmittel mit CBD sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, solange der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen dürfen jedoch nicht ohne Zulassung gemacht werden.

Was ist für die Zulassung eines Novel Food nötig?

Es muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden, der die Unbedenklichkeit des Produkts belegt. Dieser wird bei der Europäischen Kommission eingereicht und von der EFSA geprüft.

Dürfen Insekten als Lebensmittel verkauft werden?

Ja, bestimmte Insektenarten sind seit 2018 als Novel Food zugelassen. Sie müssen jedoch die EU-Novel-Food-Verordnung erfüllen und dürfen nur als zugelassene Art in Verkehr gebracht werden.

Was kostet die anwaltliche Beratung bei Novel Foods?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

Rechtliche Grundlagen

Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Direkt zur Kanzlei.

Rechtliche Fragen?
Sprechen wir darüber.

Von der Etikettenprüfung bis zum Behördenschreiben: Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen die möglichen nächsten Schritte.

0201 890 722 40 Kontakt aufnehmen ↗

Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

Anrufen Kontakt