Anwaltliche Beratung zu Novel Foods
CBD, Cannabis & Neue Lebensmittel

Neue Lebensmittel wie Insektenprodukte, CBD-haltige Nahrungsmittel oder Algenbasierte Alternativen unterliegen der EU-Novel-Food-Verordnung. Sie dürfen erst in Verkehr gebracht werden, nachdem sie als sicher zugelassen wurden. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Start-ups, Hersteller und Importeure von Novel Foods bundesweit bei der Zulassung und rechtssicheren Vermarktung.

Häufig gestellte Fragen

Novel Foods sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Sie benötigen eine Zulassung durch die Europäische Kommission.

Lebensmittel mit CBD sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, solange der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen dürfen jedoch nicht ohne Zulassung gemacht werden.

Es muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden, der die Unbedenklichkeit des Produkts belegt. Dieser wird bei der Europäischen Kommission eingereicht und von der EFSA geprüft.

Ja, bestimmte Insektenarten sind seit 2018 als Novel Food zugelassen. Sie müssen jedoch die EU-Novel-Food-Verordnung erfüllen und dürfen nur als zugelassene Art in Verkehr gebracht werden.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

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