Anwaltliche Beratung bei Produktrückrufen
Produktverantwortung & Haftung

Ein Produktrückruf ist für jeden Lebensmittelunternehmer eine kritische Situation. Egal ob Fremdkörper, bakterielle Kontamination oder falsch deklarierte Allergene – schnelles und rechtssicheres Handeln ist entscheidend. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen begleitet Sie bei der Krisenkommunikation, der Abwehr von Haftungsansprüchen und der Koordination mit Behörden und Handelspartnern bundesweit.

Häufig gestellte Fragen

Ein Produktrückruf ist erforderlich, wenn ein Lebensmittel eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt, z. B. durch Kontamination, Fremdkörper oder unbekannte Allergene. Der Rückruf kann freiwillig oder behördlich angeordnet werden.

Die Produktverantwortung bedeutet, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass ihre Produkte sicher sind. Sie müssen Risiken erkennen, bewerten und minimieren sowie die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. Händler und Gastronomen können zudem nach § 823 BGB oder aufgrund vertraglicher Gewährleistung haftbar gemacht werden.

Unternehmer müssen ein System führen, das Lieferanten und Abnehmer identifiziert. Unterlagen zu Chargennummern, Lieferdaten und Mengen müssen mindestens bis zu einem Jahr nach dem MHD aufbewahrt werden.

Die betroffene Charge zurückziehen, die Lebensmittelüberwachungsbehörde informieren, eine interne Ursachenanalyse durchführen und einen Anwalt konsultieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Das RASFF ist ein EU-weites System zur schnellen Information über gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel. Unternehmer und Behörden nutzen es, um grenzüberschreitende Gefahren frühzeitig zu erkennen.

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