Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Wann muss ein Lebensmittel zurückgerufen werden?
Ein Produktrückruf ist erforderlich, wenn ein Lebensmittel eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt, z. B. durch Kontamination, Fremdkörper oder unbekannte Allergene. Der Rückruf kann freiwillig oder behördlich angeordnet werden.
Was ist die Produktverantwortung im Lebensmittelrecht?
Die Produktverantwortung bedeutet, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass ihre Produkte sicher sind. Sie müssen Risiken erkennen, bewerten und minimieren sowie die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Wer haftet für Schäden durch verunreinigte Lebensmittel?
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. Händler und Gastronomen können zudem nach § 823 BGB oder aufgrund vertraglicher Gewährleistung haftbar gemacht werden.
Wie muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden?
Die Rückverfolgbarkeit muss die Feststellung der Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer ermöglichen. Welche Angaben und Aufbewahrungszeiten erforderlich sind, hängt von Produkt, Lieferkette und speziellen Vorschriften ab. Dokumentieren Sie die relevanten Chargen- und Lieferinformationen so, dass sie bei Kontrollen und Rückrufen verfügbar sind.
Was tun bei Verdacht auf Lebensmittelvergiftung durch eigene Produkte?
Die betroffene Charge zurückziehen, die Lebensmittelüberwachungsbehörde informieren , eine interne Ursachenanalyse durchführen und einen Anwalt konsultieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Was ist das EU-Schnellwarnsystem RASFF?
Das RASFF ist ein EU-weites System zur schnellen Information über gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel. Unternehmer und Behörden nutzen es, um grenzüberschreitende Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.