Lebensmittelrecht · Kanzlei mandati

Anwaltliche Beratung bei Produktrückrufen Produktverantwortung & Haftung

Ein Produktrückruf ist für jeden Lebensmittelunternehmer eine kritische Situation. Egal ob Fremdkörper, bakterielle Kontamination oder falsch deklarierte Allergene – schnelles und rechtssicheres Handeln ist entscheidend. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen begleitet Sie bei der Krisenkommunikation, der Abwehr von Haftungsansprüchen und der Koordination mit Behörden und Handelspartnern bundesweit.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Wann muss ein Lebensmittel zurückgerufen werden?

Ein Produktrückruf ist erforderlich, wenn ein Lebensmittel eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt, z. B. durch Kontamination, Fremdkörper oder unbekannte Allergene. Der Rückruf kann freiwillig oder behördlich angeordnet werden.

Was ist die Produktverantwortung im Lebensmittelrecht?

Die Produktverantwortung bedeutet, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass ihre Produkte sicher sind. Sie müssen Risiken erkennen, bewerten und minimieren sowie die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Wer haftet für Schäden durch verunreinigte Lebensmittel?

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. Händler und Gastronomen können zudem nach § 823 BGB oder aufgrund vertraglicher Gewährleistung haftbar gemacht werden.

Wie muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden?

Die Rückverfolgbarkeit muss die Feststellung der Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer ermöglichen. Welche Angaben und Aufbewahrungszeiten erforderlich sind, hängt von Produkt, Lieferkette und speziellen Vorschriften ab. Dokumentieren Sie die relevanten Chargen- und Lieferinformationen so, dass sie bei Kontrollen und Rückrufen verfügbar sind.

Was tun bei Verdacht auf Lebensmittelvergiftung durch eigene Produkte?

Die betroffene Charge zurückziehen, die Lebensmittelüberwachungsbehörde informieren , eine interne Ursachenanalyse durchführen und einen Anwalt konsultieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Was ist das EU-Schnellwarnsystem RASFF?

Das RASFF ist ein EU-weites System zur schnellen Information über gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel. Unternehmer und Behörden nutzen es, um grenzüberschreitende Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Rechtliche Grundlagen

Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Direkt zur Kanzlei.

Rechtliche Fragen?
Sprechen wir darüber.

Von der Etikettenprüfung bis zum Behördenschreiben: Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen die möglichen nächsten Schritte.

0201 890 722 40 Kontakt aufnehmen ↗

Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

Anrufen Kontakt