Häufig gestellte Fragen
Ein Verstoß wird strafrechtlich relevant, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Verkehr gebracht werden oder Täuschung vorliegt.
Nach § 326 StGB drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Bei schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Ja, Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Überwachungspflichten verletzen oder vorsätzlich unsichere Produkte verkaufen.
Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Straftaten liegen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Gesundheitsgefährdung vor und werden strafrechtlich verfolgt.
Bleiben Sie ruhig und kooperativ, verlangen Sie die Durchsuchungsanordnung, notieren Sie die Beamten und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Verfahrensgegenstand. Bei Bedarf prüfen wir die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
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