Häufig gestellte Fragen
Ein Liefervertrag sollte Qualitätsstandards, Lieferzeiten, Preise, Gefahrübergang, Rückgaberechte, Haftungsbegrenzungen und Hygienevorschriften regeln.
Ja, AGB sind zulässig, dürfen aber den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Unzulässig sind z. B. unbegrenzte Haftungsausschlüsse.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Verbraucher muss einen Mangel jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung rügen.
Franchise-Verträge müssen Qualitätsvorgaben, Markenrechte, Gebührenstrukturen und Kündigungsregelungen klar definieren.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
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