Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Was ist im Lebensmittelwerberecht erlaubt und was verboten?
Lebensmittelwerbung darf den Verbraucher nicht täuschen . Verboten sind irreführende Angaben über Herkunft, Zusammensetzung oder gesundheitliche Wirkung.
Dürfen Influencer Lebensmittel bewerben?
Ja, aber geschäftliche Kommunikation muss als Werbung klar erkennbar sein. Verstöße können von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Was sind irreführende Angaben bei Lebensmitteln?
Irreführende Angaben sind z. B. falsche Herkunftsbezeichnungen, übertriebene Qualitätsversprechen oder unzulässige Health Claims.
Muss Social-Media-Werbung besondere Regeln beachten?
Ja, bei Social-Media-Werbung gelten die Regeln des UWG, der LMIV und der Health-Claims-Verordnung.
Darf ich mein Produkt als „natürlich" bezeichnen?
Ob eine Aussage wie „natürlich“ zulässig ist, hängt vom Produkt, der konkreten Aussage und dem Gesamteindruck ab. Es gelten das Irreführungsverbot und gegebenenfalls besondere produktspezifische Regeln. Eine allgemeine Freigabe für alle Produkte lässt sich daraus nicht ableiten.
Was kostet die Prüfung einer Werbekampagne?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.