Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Müssen Bio-Lebensmittel besonders gekennzeichnet werden?
Ja, Bio-Lebensmittel müssen das EU-Bio-Logo tragen und die Kontrollstellennummer angeben. Die Bezeichnung „Bio“ ist nur bei Zertifizierung zulässig.
Was bedeutet das EU-Bio-Logo auf Lebensmitteln?
Das EU-Bio-Logo garantiert, dass mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen und die Produkte von einer zugelassenen Kontrollstelle überwacht werden.
Was passiert bei falscher Bio-Kennzeichnung?
Falsche Bio-Kennzeichnungen können als Täuschung geahndet werden. Es drohen Bußgelder, Abmahnungen und im schweren Fall strafrechtliche Verfolgung.
Dürfen konventionelle und Bio-Produkte gemeinsam gelagert werden?
Nein, es muss eine lückenlose Trennung zwischen ökologischen und konventionellen Produkten gewährleistet sein, um Kontaminationen zu vermeiden.
Was kostet die anwaltliche Beratung für Bio-Hersteller?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.