Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Welche Pflichten hat ein Lebensmittelhersteller?
Hersteller müssen sichere Produkte herstellen, HACCP-Konzepte führen, Chargen dokumentieren, die Rückverfolgbarkeit gewährleisten und Produkte korrekt kennzeichnen.
Muss jede Charge dokumentiert werden?
Die Rückverfolgbarkeit muss die Feststellung der Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer ermöglichen. Welche Angaben und Aufbewahrungszeiten erforderlich sind, hängt von Produkt, Lieferkette und speziellen Vorschriften ab. Dokumentieren Sie die relevanten Chargen- und Lieferinformationen so, dass sie bei Kontrollen und Rückrufen verfügbar sind.
Was ist bei der Rezepturänderung zu beachten?
Bei Rezepturänderungen müssen Zutatenliste, Allergeninformationen und Nährwertangaben aktualisiert werden. Neue Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe müssen zulässig sein.
Dürfen Hersteller Produkte ohne Zutatenliste verkaufen?
Nein, die Zutatenliste ist für die meisten verpackten Lebensmittel Pflicht. Nur bestimmte unverarbeitete Produkte sind ausgenommen.
Was kostet die anwaltliche Beratung für Hersteller?
Die Kosten richten sich nach dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.