Lebensmittelrecht · Kanzlei mandati

Anwaltliche Beratung für Lebensmittelhersteller Produktion & Herstellung

Als Lebensmittelhersteller tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Produkte. Von der Rezepturüberprüfung über die HACCP-Dokumentation bis hin zur Etiketten gestaltung müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. Die MANDATI Rechtsanwaltskanzlei in Essen berät Hersteller bundesweit bei allen Fragen des Lebensmittelrechts und verteidigt Sie bei Bußgeldverfahren und behördlichen Anordnungen.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Welche Pflichten hat ein Lebensmittelhersteller?

Hersteller müssen sichere Produkte herstellen, HACCP-Konzepte führen, Chargen dokumentieren, die Rückverfolgbarkeit gewährleisten und Produkte korrekt kennzeichnen.

Muss jede Charge dokumentiert werden?

Die Rückverfolgbarkeit muss die Feststellung der Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer ermöglichen. Welche Angaben und Aufbewahrungszeiten erforderlich sind, hängt von Produkt, Lieferkette und speziellen Vorschriften ab. Dokumentieren Sie die relevanten Chargen- und Lieferinformationen so, dass sie bei Kontrollen und Rückrufen verfügbar sind.

Was ist bei der Rezepturänderung zu beachten?

Bei Rezepturänderungen müssen Zutatenliste, Allergeninformationen und Nährwertangaben aktualisiert werden. Neue Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe müssen zulässig sein.

Dürfen Hersteller Produkte ohne Zutatenliste verkaufen?

Nein, die Zutatenliste ist für die meisten verpackten Lebensmittel Pflicht. Nur bestimmte unverarbeitete Produkte sind ausgenommen.

Was kostet die anwaltliche Beratung für Hersteller?

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.

Rechtliche Grundlagen

Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:

Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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Rechtliche Fragen?
Sprechen wir darüber.

Von der Etikettenprüfung bis zum Behördenschreiben: Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen die möglichen nächsten Schritte.

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Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

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