Ihre Fragen. Klar beantwortet.
Was ist beim Online-Verkauf von Lebensmitteln zu beachten?
Beim Online-Verkauf müssen alle Pflichtangaben der LMIV vor Vertragsschluss verfügbar sein: Zutatenliste, Allergene, Nährwerte, Menge und Unternehmerangaben.
Gelten die LMIV-Regeln auch für Online-Shops?
Ja, die LMIV gilt uneingeschränkt für den Online-Handel. Zusätzlich gelten die Informationspflichten des Fernabsatzgesetzes und des BGB.
Dürfen abgelaufene Lebensmittel online verkauft werden?
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten. Nach Ablauf des MHD ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt, sofern keine Gesundheitsgefahr besteht.
Muss ein Online-Shop AGB haben?
Ja, AGB sind zulässig, müssen aber den Vorschriften des AGB-Rechts entsprechen. Unzulässig sind unangemessene Benachteiligungen des Verbrauchers.
Gibt es ein Widerrufsrecht bei Lebensmitteln?
Bei verderblichen Waren und Lebensmitteln kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, sofern dies vor Vertragsschluss transparent kommuniziert wird.
Was kostet die anwaltliche Prüfung eines Webshops?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Shops und dem RVG. Wir bieten bei überschaubaren Sachverhalten ein kostenloses Erstgespräch an.
Rechtliche Grundlagen
Für die konkrete Einordnung sind das Produkt, die Tätigkeit und der aktuelle Verfahrensstand maßgeblich. Zu den einschlägigen Quellen gehören:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – Lebensmittelrecht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation
- Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 43 IfSG – Belehrung und Bescheinigung
Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.